Ziel: Mindestmaß an Menschlichkeit
Kreis Coesfeld
Am 12. August 1949 wurden die Genfer Konventionen unterzeichnet, die den Umgang mit Menschen im Kriegsfall verbindlich regeln. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Kreis Coesfeld erinnert zum 70. Jahrestag daran – „ die Genfer Abkommen sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts“, sagt Vorstand Christoph Schlütermann gestern im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Konventionen seien in ihrem Ursprung mit dem DRK fest verbunden und von großer Relevanz „auch für unsere tägliche Arbeit“, betont er.
Das DRK macht in diesem Zusammenhang auf die Aktion „Humanitäre Schule“ des Jugendrotkreuzes Westfalen-Lippe aufmerksam. „Wir haben alle weiterführenden Schulen im Kreis Coesfeld angeschrieben und hoffen auf viele Teilnehmer“, sagt DRK-Präsident und Ex-Landrat Konrad Püning. Die Kampagne „Humanitäre Schule“ besteht aus der Ausbildung von Schülern zu Scouts, einem Planspiel und einem humanitäten Projekt. Bei der vorigen Aktion wurden aus dem Kreis Coesfeld die Liebfrauenschule Nottuln und die Marienschule Dülmen als Humanitäre Schulen ausgezeichnet. „Dieses Mal wollen wir die Kampagne noch breiter fahren“, sagt Konventionsbeauftragter Ulrich Hargart aus Nottuln, der als Ansprechpartner zur Verfügung steht. „Viele Jugendliche bewegt das Elend, das durch die Kriege und Konflikte in dieser Zeit herrscht“, ist Schlütermann überzeugt. Das DRK im Kreis Coesfeld kümmert sich maßgeblich um die Flüchtlings-Betreuung und „darüber haben wir vor Ort wie nie zuvor mit dem Thema zu tun“, sagt er. So sei es in dem Schulprojekt zum Beispiel auch möglich, das Thema Flüchtlinge zu beleuchten.
„Der Sinn des Genfer Abkommens ist, dass auch in Kriegszeiten ein Mindestmaß an Menschlichkeit herrscht“, erklärt Hargart, der bis 2017 Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Nottuln war und in seiner Funktion als Konventionsbeauftragter zuständig ist für die Vermittlung von Wissen über die Genfer Konventionen. Konkret verbietet das Abkommen, das fast alle Staaten der Welt unterzeichnet haben, dass Zivilisten und zivile Ziele wie Krankenhäuser in kriegerischen Auseinandersetzungen angegriffen werden. Ebenso Folter und sexuelle Gewalt sind nicht erlaubt. Ärzte und Sanitäter sind geschützt. Gefangene müssen menschlich behandelt werden. „Auf der Basis des Genfer Abkommen leisten Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften humanitäre Hilfe in Kriegs- und Konflikt-Gebieten“, so Schlütermann. Die Rotkreuz-Zeichen sind gültige Schutzzeichen. Es treten aber immer wieder Verstöße und Missachtungen ein. „Allein im vergangenen Jahr sind weltweit 155 humanitäre Helfer im Einsatz getötet worden“, berichtet Hargart. Trotzdem seien die Abkommen von hoher Bedeutung.
Noch bis September können sich Schulen aus dem Kreis melden, die sich mit den Themen Menschlichkeit und humanitäres Völkerrecht auseinandersetzen möchten. Die Scout-Ausbildungen und Materialien sind kostenfrei. Infos: Tel. 02541/ 94 42-0 oder 0251/9739222.
Von Viola ter Horst
Pressebericht aus der Allgemeinen Zeitung vom 15.08.2019